Regelung des Verkehres mit Kartoffeln der Ernte des Jahres 1917 - Kundmachung - Wien
Zusammenfassung
Der freie Einkauf beim Erzeuger ist verboten und wird bei Übertretung streng bestraft - Zu Früh geerntete Kartoffeln dürfen nicht durch die Kriegs-Getreide-Verkehrsanstalt übernommen werden - Wien, am 16. August 1917 - K.k. niederösterreichische Statthalterei - Der k.k. Statthalter Belyleben - Z. W/1 - 3223/186
Tags
Datum
1917
Lage
austria
Quelle
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
Copyright-info
Public Domain Mark 1.0